Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 12/2019
Berechnungswerte nach § 39 Abs. 2 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen für September 2019 gelten
Berechnungswerte nach § 39 Abs. 2 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen für September 2019 gelten