Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 13/2011
Berechnungswerte nach § 39 Abs. 3 RSAV, welche für die Berechnung des Korrekturbescheides II/2011 im Rahmen der 2. Strukturanpassung gelten.
Berechnungswerte nach § 39 Abs. 3 RSAV, welche für die Berechnung des Korrekturbescheides II/2011 im Rahmen der 2. Strukturanpassung gelten.