Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 14/2011
Berechnungswerte nach § 39 Abs. 2 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen ab November 2011 gelten.
Berechnungswerte nach § 39 Abs. 2 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen ab November 2011 gelten.