Bekanntmachungen
10. Oktober 2023

Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 14/2023

An
GKV-Spitzenverband
nachrichtlich
Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 14/2023


Nach § 16 Abs. 2 Satz 3 RSAV ermittelt das Bundesamt für Soziale Sicherung die Summe der monatlichen Zuweisungen in Höhe eines Zwölftels des Wertes nach § 17 Abs. 2 RSAV (jährliche
Zuweisungssumme). Dies wird über monatliche Anpassungsfaktoren sichergestellt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung gibt hiermit gemäß § 16 Abs. 2 RSAV folgende Berechnungswerte bekannt:

Für den Zuweisungsbescheid Oktober 2023:

1. monatlicher Anpassungsfaktor für standardisierte Leistungsausgaben
1,008798708459

2. monatlicher Anpassungsfaktor für Verwaltungsausgaben
1,009116886172

3. monatlicher Anpassungsfaktor für Satzungs- und Ermessensleistungen
1,008586698183

4. monatlicher Anpassungsfaktor für die mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen
1,008161245119

Im Auftrag
gez. Alber