Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 2/2011
Berechnungswerte nach § 39 Abs. 2+3 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen ab Januar 2011 gelten.
Berechnungswerte nach § 39 Abs. 2+3 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen ab Januar 2011 gelten.