Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 3/2012
Berechnungswerte nach § 39 Abs. 2 und 3 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen ab Februar 2012 gelten.
Berechnungswerte nach § 39 Abs. 2 und 3 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen ab Februar 2012 gelten.