Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 6/2011
Berechnungswerte gemäß § 39 Abs. 3 RSAV, welche für die Berechnung des Korrekturbescheides I/2011 im Rahmen der 1. Strukturanpassung 2011 gelten.
Berechnungswerte gemäß § 39 Abs. 3 RSAV, welche für die Berechnung des Korrekturbescheides I/2011 im Rahmen der 1. Strukturanpassung 2011 gelten.