Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 8/2012
Berechnungswerte nach § 39 Abs. 2 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen ab Juni 2012 gelten.
Berechnungswerte nach § 39 Abs. 2 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen ab Juni 2012 gelten.