Weitere Informationen zum Risikostrukturausgleich
In der Praxis berechnet das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) jährliche Zuweisungen für Versicherte, die die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Das BAS überweist diese zunächst in Form von monatlichen Abschlagszahlungen. In den Gesundheitsfonds, der ebenfalls beim BAS verwaltet wird, fließen u. a. die Beitragseinnahmen der gesetzlich Versicherten. Der RSA gibt (jährlich neu) das Berechnungsverfahren vor, nach dem die Zuweisungen berechnet werden. Dies hat zur Folge, dass eine Krankenkasse weniger oder mehr an Zuweisungen erhält, als durch sie vorher an Beitragseinnahmen an den Gesundheitsfonds überführt wurde. Am Ende eines Rechnungsjahres ermittelt das BAS alle erfassten Leistungen der Krankenkassen und berechnet den Jahresausgleich.