Der Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung
Der Schätzerkreis nach § 220 SGB V hat die Aufgabe, auf der Basis der amtlichen Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung die Entwicklung der Einnahmen, Ausgaben sowie der Zahl der Versicherten und Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung des laufenden Jahres zu bewerten und auf dieser Grundlage eine Prognose über die weitere Entwicklung im jeweiligen Folgejahr zu treffen.
Die Schätzung für das Folgejahr dient als Grundlage für die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nach § 242a SGB V durch das Bundesministerium für Gesundheit, für die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nach den §§ 266 und 270 SGB V sowie für die Durchführung des Einkommensausgleichs nach § 270a SGB V.
Schätztableaus, Berichte, Erklärungen
Die nachfolgenden Dokumente stehen Ihnen als PDF zum Download zur Verfügung.
- Schätztableau - Einschätzung des BMG und des BAS (PDF / 105,25 KB)
- Schätztableau - Einschätzung des GKV-Spitzenverbands (PDF / 105,22 KB)