Wussten Sie eigentlich,
dass wir im Jahr 2021
rund 275 Mrd. Euro an die
Krankenkassen verteilt haben?

Risikostrukturausgleich

Der im Jahr 1994 eingeführte Risikostrukturausgleich (RSA) ist das zentrale Element der solidarischen Wettbewerbsordnung der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit Einführung wurde er als „lernendes System“ kontinuierlich weiterentwickelt und stellt heute im internationalen Vergleich das am weitestgehend ausgestaltete RSA-Verfahren dar.

Das System der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf dem Solidarprinzip. Damit ist einerseits für alle Versicherten derselbe Versicherungsschutz gesetzlich vorgegeben, unabhängig von der Höhe ihrer geleisteten Beiträge. Andererseits dürfen gesetzliche Krankenkassen einen Versicherungsberechtigten nicht ablehnen (freie Kassenwahl) und es besteht beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen.

Die Notwendigkeit für den RSA ergibt sich aus der Tatsache, dass sich die Versichertenstrukturen der Krankenkassen unterscheiden. Aus Unterschieden im Alter, beim Geschlecht, Wohnort und bei den Erkrankungen der Versicherten ergeben sich unterschiedliche Risiken für Ausgaben. Ziel des RSA ist es, die aus diesen Risiken resultierenden Folgekosten auszugleichen und dadurch einen fairen Wettbewerb unter den Krankenkassen zu gewährleisten. So soll die Versicherung von überdurchschnittlich vielen kranken Menschen für eine Krankenkasse keinen Wettbewerbsnachteil darstellen. Risikoselektion soll verhindert werden.

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  • Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

    Hintergrund
    Der Risikostrukturausgleich wird seit seiner Einführung kontinuierlich weiterentwickelt und ständig überprüft.
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  • Bekanntmachungen

    Aktuelles
    Mit den "Bekanntmachungen zum Gesundheitsfonds" veröffentlicht das BAS spezielle Berechnungswerte, die u. a. für die Ermittlung der Zuweisungen…
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  • Themen auf einen Blick

    Fest­legungen

    Das BAS trifft jährlich bis zum 30. September die Festlegungen zum Klassifikationsmodell und zum Berechnungsverfahren für das folgende Ausgleichsjahr.

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    Verfahrens­bestimmungen und -beschreibungen

    Hier finden Sie ausführliche Erläuterungen zu den Abläufen der einzelnen Berechnungsverfahren.

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    Daten­grundlagen

    Wie verlaufen die Datenmeldungen für den RSA? Hier finden Sie nähere Informationen zur Datenerhebung und -übermittlung an das BAS.

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    Daten­zusammen­stellungen und Aus­wertungen

    Hier finden Sie Auswertungen zu den Jahresausgleichen (übergreifende Kennzahlen und Deckungsquoten).

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    Prüfungen

    Mindestens alle zwei Jahre prüft das BAS die Datenmeldungen der beiden zuletzt durch Jahresausgleich abgeschlossenen und korrigierten Ausgleichsjahre auf ihre Richtigkeit.

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    Rechts­grundlagen

    Hier finden Sie die Risikostruktur-Ausgleichsverordnung, Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts und weitere Entscheidungen zum RSA.

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    Rund­schreiben

    Hier finden Sie Rundschreiben, die für die Durchführung des RSA-Verfahrens zu beachten sind.

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    Schätzer­kreis

    Der Schätzerkreis bewertet die Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung im laufenden Jahr und prognostiziert anhand dessen den Verlauf im Folgejahr.

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    Wissen­schaft­licher Beirat

    Der Wissenschaftliche Beirat unterstützt das BAS bei der Weiterentwicklung des RSA.

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    Zuweisungen im Jahres­ausgleich

    Hier finden Sie Übersichten zu den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds (RSA) sowie zu den Mitteln aus dem Einkommensausgleich im Jahresausgleich.

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