Risikostrukturausgleich

Wissenschaftlicher Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

Zur Unterstützung des Bundesamtes für Soziale Sicherung bei der Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs wurde ein wissenschaftlicher Beirat eingerichtet.

Die Errichtung des Beirats erfolgte durch einen Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit vom 3. Mai 2007.

Mit Schreiben vom 22. Juli 2021 des damaligen Bundesministers für Gesundheit, Jens Spahn, wurde der derzeitige Wissenschaftliche Beirat für die Dauer von drei Jahren bis zum 30. Juni 2024 berufen.

Die Erarbeitung des ersten Evaluationsberichts im Jahr 2024 nach § 266 Absatz 10 Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V erfordert Kontinuität im Beirat über den 30. Juni 2024 hinaus. 

Mit Schreiben vom 18. Januar 2024 des amtierenden Bundesministers für Gesundheit, Karl Lauterbach, wurde daher der Berufungszeitraum bis zum Abschluss des Evaluationsberichts verlängert. 

Der Wissenschaftliche Beirat setzt sich ab dem 01. Juli 2024 aus den folgenden Expertinnen und Experten zusammen: 


 

Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats

(v.l.n.r.): Frau Prof. Drösler (Stellvertr. Vorsitzende), Herr Prof. Ulrich (Vorsitzender), Frau Prof. Stingl (ausgeschieden), Herr Prof. Nuscheler, Frau Prof. Sundmacher, Herr Prof. Greiner, Frau Prof. Wuppermann, (auf dem Bild fehlt Frau Prof. Läer)

Aufgaben des Wissenschaftlichen Beirats

Der Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

  • berät das Bundesamt für Soziale Sicherung beim Verfahren der laufenden Pflege und zur Weiterentwicklung des Versichertenklassifikationsmodells.
  • überprüft regelmäßig, mindestens alle vier Jahre, in einem Gutachten die Wirkungen des Risikostrukturausgleichs. Hierbei sind insbesondere die Wirkungen auf den Wettbewerb der Krankenkassen und seine Manipulationsresistenz zu untersuchen.

Im November 2023 wird das Verfahren für das Ausgleichsjahr 2021 seinen Abschluss finden. Zugleich sind im Jahr 2023 in zwei separaten Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats die Wirkungen der Regionalkomponente sowie die Wirkungen des Ausschlussverfahrens für auffällige Risikogruppen, die beide erstmals im Risikostrukturausgleich des Ausgleichsjahrs 2021 umgesetzt wurden, zu untersuchen.
Weiter können das Bundesministerium für Gesundheit oder das Bundesamt für Soziale Sicherung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit den Beirat mit der Erstattung von Sondergutachten und Stellungnahmen beauftragen.

Gutachten des Beirats

Die nachfolgenden Dokumente stehen Ihnen als PDF zum Download zur Verfügung.
Gutachten zum HMG-Ausschluss und zur Regionalkomponente

Gutachten zu den Wirkungen des Ausschlusses von Risikogruppen im Risikostrukturausgleich (29. Januar 2024) (PDF / 2,85 MB)

Gutachten zu den Wirkungen der regionalen Merkmale im Risikostrukturausgleich (29. Januar 2024) (PDF / 6,53 MB)

Gutachten zu den regionalen Verteilungswirkungen

Gutachten zu den regionalen Verteilungswirkungen des Risikostrukturausgleichs (29. Juni 2018) (PDF / 9,47 MB)

Korrigendum Regionalgutachten (16.01.2019) (PDF / 589,28 KB)

Zusammenfassung Regionalgutachten (16.01.2019) (PDF / 374,64 KB)

Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit vom 29. Juni 2017 (PDF / 37,05 KB): Mit dem Erlass wurde der Wissenschaftliche Beirat beauftragt, im Anschluss an das Sondergutachten zur Evaluation des Risikostrukturausgleichs bis zum 30. April 2018 im Rahmen eines weiteren Gutachtens die regionalen Verteilungswirkungen des Risikostrukturausgleichs zu untersuchen. Gleichzeitig wurde der Beirat für das Ausgleichsjahr 2019 von der Verpflichtung zur Überprüfung der Krankheitsauswahl entbunden.

Sondergutachten 2017 / Evaluation

Sondergutachten zu den Wirkungen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs vom 27.11.2017 (korrigierte Fassung vom 25.01.2018) (PDF / 19,67 MB)

Korrigendum zum Sondergutachten (25.01.2018) (PDF / 224,20 KB)

Zusammenfassung des Sondergutachtens zu den Wirkungen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs vom 19.10.2017 (PDF / 194,73 KB)

Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit vom 13. Dezember 2016: (PDF / 38,13 KB) Mit dem Erlass wurde der Wissenschaftliche Beirat beauftragt, bis zum 30. September 2017 in einem Sondergutachten die Wirkungen des Morbi-RSA - unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden RSA-Jahresausgleiche - zu überprüfen sowie die Folgen relevanter Vorschläge zur Veränderung des Morbi-RSA empirisch abzuschätzen. Gleichzeitig wurde der Beirat für das Ausgleichsjahr 2018 von der Verpflichtung zur Überprüfung der Krankheitsauswahl entbunden.

Evaluationsbericht 2011

Mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 12. November 2010 war der Wissenschaftliche Beirat beauftragt worden, bis Ende März 2011 auf Basis der Ergebnisse des RSA-Jahresausgleichs die Wirkungen des Morbi-RSA zu überprüfen sowie die Folgen relevanter Vorschläge zur Veränderung des Morbi-RSA empirisch abzuschätzen.

Evaluationsbericht zum Jahresausgleich 2009 im Risikostrukturausgleich (PDF / 2,73 MB)

Gutachten Krankheitsauswahl

Im Rahmen des Errichtungserlasses wurde der Wissenschaftliche Beirat aufgefordert bis zum 31. Oktober 2007 ein Gutachten zur erstmaligen Auswahl der 50 bis 80 dem Klassifikationsmodell zugrunde zu legenden Krankheiten zu erstatten.

Gutachten Krankheitsauswahl 2007 (PDF / 1,04 MB)

Anhang (PDF / 107,95 KB)