Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger (mit Ausnahme der Gebiete der Prävention).
Dazu gehören neun gewerbliche Berufsgenossenschaften, die Unfallversicherung Bund und Bahn als Unfallversicherungsträgerin der öffentlichen Hand sowie die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Ferner übt das Bundesamt für Soziale Sicherung in bestimmten Fällen die Rechtsaufsicht über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) aus.
Zu den zentralen Aufgaben des BAS als Aufsichtsbehörde gehört in diesem Bereich die Genehmigung von Gefahrtarifen. Diese spielen eine wichtige Rolle bei der Festsetzung der Beiträge in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Außerdem ist die gesetzliche Unfallversicherung dafür zuständig, bei Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen und diese oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.