Alle Sozialversicherungszweige - Verwaltung und Selbstverwaltung

Selbstverwaltung

Die Sozialversicherungsträger sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie erfüllen Ihre Aufgaben unter der Aufsicht des Bundesamtes für Soziale Sicherung. Es gelten dabei die Grundsätze demokratischer Selbstverwaltung und Selbstverantwortung.

Die staatliche Aufsicht in Form des Bundeamtes für Soziale Sicherung begrenzt und ergänzt die Selbstverwaltung. Zum Beispiel berät das BAS bei der Größe und Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane - bei den Krankenkassen sind das die Verwaltungsräte.

 

Rundschreiben "Selbstverwaltung"

Hier finden Sie alle Rundschreiben zum Thema Selbstverwaltung. Sie haben die Möglichkeit der Volltextsuche sowie der Suche nach Erscheinungsdatum.